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1. Teilnahmenbedingungen

  1. Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder FL dürfen teilnehmen.
  2. Die Filmgattung kann Fiktiv, Spielfilm oder Dokumentarspiel sein.
  3. Die Filme müssen mindestens 4 Minuten, maximal 6 Minuten lang sein.
  4. Teilnehmer/innen dürfen mit mehr als einem Film teilnehmen.
  5. Teilnehmer/innen müssen sich auf www.altinhilal.com anmelden. Anmeldeschluss ist der  31.08.2020.
  6. Kurzbiografie des Regisseurs muss via Anmeldeformular erfasst werden.
  7. Die Botschaft des Films muss via Anmeldeformular zusammengefasst werden.
  8. Der Inhalt des Drehbuchs bzw. der Szenen müssen den Leitlinien der Schweizerischen Islamischen Gemeinschaft gerecht sein und darf diesen in keinerweise widersprechen. Jegliche Übertretung des moralischen Rahmens in den Bereichen der Politik, Krieg, Glückspiele, Drogen, Bar-Szenen oder Ähnliches wird zufolge haben, dass der ganze Film nicht gezeigt wird.
  9. Bereits in anderen nationalen oder internationalen Filmfestivals/Wettbewerben verwendete Drehbücher, Filme oder Filmmaterialien dürfen nicht am Altın Hilal Film Festivali® teilnehmen.
  10. Die Botschaft des Filmes, die an die Zuschauer vermittelt werden soll, muss im Vordergrund sein. Der Film sollte zum Nachdenken anregen.
  11. Die Filme müssen für Zuschauer aller Alterskategorien augenommen werden. Horrorfilme, Blutzsenen werden am Festival nicht gezeigt.
  12. Komödie oder humorvolle Szenen sind erlaubt, sofern die Grenzen des Islams (Ahlak/Edep) nicht überschritten werden.
  13. Der Film Festival ist nicht einsprachig. Die Filme müssen jedoch entweder Türkisch oder Deutsch (Sprache oder Untertitel/n) enthalten.

Beispiel A: Filmsprache ist Englisch, in diesem Fall muss Untertitel Deutsch und Türkisch sein.  Beispiel B: Fimsprache ist Deutsch, Untetitel muss Türkisch sein.

2. Filmabgabe

  1. Abgabefrist der Filme ist am Donnerstag den 31. Dezember 2020.
  2. Die Filme müssen via wetranfser auf info@altinhilal.com gesendet oder via USB Stick/SD Karte zugeschickt werden. (Das Speichermedium muss folgendes beinhalten: Name des Films, Vor- und Nachname des Regisseurs, Szenenangabe des Fremdmaterials, 2 Fotos aus Szenen des Filmes).
  3. Eine minimale Auflösung von 1920 x 1080 Pixeln (MPEG, AVI oder mp4).
  4. Mindestens zwei Fotos aus Szenen des Filmes.
  5. Vollständige Abgaben müssen spätestens am 31. Dezember 2020 an die folgende Adresse zugestellt werden: Schweizerische Islamische Gemeinschaft, Berkant Yumurtaci, Bahnstrasse 80, 8105 Regensdorf.
  6. Teilnehmer dürfen nach der Abgabe ihrer Filme nicht mehr zurücktreten, die Kopien der Filme werden nicht zurückerstattet.

3. Autor und Rechte

  1. Die Ausstrahlungsrechte der Werke, die zum Wettbewerb eingereicht sind, gehören der Schweizerischen Islamischen Gemeinschaft. Die SIG darf die Filme in verschiedenen nichtkommerziellen Bereichen wie zum Beispiel Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit benutzen.
  2. Die Verwendeten Texte, Bilder, Videos und Musik muss Eigenrecht oder frei von Copyright/Urheberrecht sein. Jegliche Verletzung des Urheberrechtes ist in der Verantwortung des Filmproduzenten.
  3. Mit dem Einsenden der Filme überreichen die Teilnehmer die Benutzungsrechte ihrer Filme an die SIG.
  4. Für das Nutzungsrecht wird von der Seite der SIG keine Zahlung an die Teilnehmer überwiesen.

4. Bewertung

Die Bewertung erfolgt in einer einzigen Kategorie. Falls mehr als 15 Filme teilnehmen, werden die Filme durch eine Qualifikationskommission bewertet. Nach einer Qualifikationsrunde werden die besten 3 Filme und die besten 3 Schauspieler im Januar 2021 am 12. Altın Hilal Film Festival® durch die Juroren (90%) und den Zuschauern (10%) ausgesucht.

5. Jury

Die Juroren werden bekannt gegeben sobald die Namen feststehen.

 

6. Preise

Film (Pokal und Geld) Schauspieler (Pokal und Geld) Spezialrubrik (Pokal)
Bester Film:           CHF 2’000 Bester Schauspieler:           CHF 600 Noch unbekannt
Zweitbester Film: CHF 1’500 Zweitbester Schauspieler: CHF 400  
Drittbester Film:   CHF 1’000 Drittbester Schauspieler:   CHF 200  

7. Wettbewerberskalender

Anmeldefrist :  31.08.2020
Abgabefrist : 31.12.2020
Datum des Filmfestivals : Januar 2020

 

8. Weiteres

  1. Jene die sich angemeldet haben und den Abgabetermin nicht einhalten können, müssen dies spätestens bis zum 1. Oktober 2020 unter www.altinhilal.com/kontakt melden. Falls dies nicht erfolgt, wird dem Antragsteller eine Rechnung in höhe von CHF 300.- als Umbtriebsentschädigung zugestellt.
  2. Die Jugendorganisation der SIG behält die Rechte für die Änderung des Reglements und Hinzufügen neuer Kriterien.